Anerkennung & Recht · 6 Min.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren (§ 81a): Fristen und Ihre Rolle
Vollmacht, Anerkennung, Vorabzustimmung und Visum als klarer Ablauf für Arbeitgeber.
2 Monate
Anerkennung
3 Wochen
Visumtermin
3 Wochen
Visumentscheidung
411 €
Gebühr
Der Arbeitgeber gibt den Startimpuls
Beim beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG stellt der Arbeitgeber mit einer Vollmacht der Fachkraft den Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde oder einer zentralen Stelle. Arbeitgeber und Behörde schließen dazu eine Vereinbarung. Die Gebühr beträgt 411 €. Diese Rolle macht Ihre Einrichtung zum aktiven Partner des Verfahrens.
Anerkennung als erster Kernschritt
Für Physiotherapeut:innen gehört die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation zum Verfahren. Die zuständige Landesbehörde prüft die Gleichwertigkeit. Im beschleunigten Fachkräfteverfahren gilt dafür in der Regel ein Zeitraum von zwei Monaten. Voraussetzungen wie Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und Deutschkenntnisse auf in der Regel Niveau B2 bleiben Teil der Berufsanerkennung.
Je Bundesland unterscheiden sich Zuständigkeiten, Formulare und Bearbeitungsabläufe. Eine vollständige Dokumentenmappe und ein klar benannter Arbeitsort unterstützen die Bearbeitung. Testiy prüft für uns Zeugnisse und Dokumente indischer Bewerber:innen, bevor die Unterlagen in das Verfahren gehen.
Zustimmung und Vorabzustimmung
Im weiteren Verlauf wird die Bundesagentur für Arbeit einbezogen. Anschließend kann die Ausländerbehörde die Vorabzustimmung erteilen. Diese bündelt wichtige Prüfschritte und bildet die Grundlage für das Visumverfahren. Ehepartner und minderjährige Kinder können in das beschleunigte Fachkräfteverfahren einbezogen werden.
Visum mit klaren Richtwerten
Nach der Vorabzustimmung soll der Visumtermin innerhalb von drei Wochen stattfinden. Nach Vorlage der vollständigen Unterlagen wird über das Visum in der Regel innerhalb von drei Wochen entschieden. Diese Werte sind behördliche Richtwerte. Der konkrete Verlauf hängt von den beteiligten Stellen und den vollständigen Nachweisen ab.
Ihre praktische Rolle
Sie unterzeichnen die Vereinbarung und reichen die Vollmacht ein. Außerdem stellen Sie den Arbeitsvertrag sowie betriebliche Angaben bereit und reagieren auf Rückfragen. Eine feste Kontaktperson in Ihrer Einrichtung erleichtert die Abstimmung. Parallel kann Ihr Team Wohnraum, Einarbeitungsplan und Starttermin vorbereiten.
Die Abfolge im Überblick
Das Verfahren folgt einer klaren Reihenfolge. Zuerst erteilt die Fachkraft Ihnen eine Vollmacht. Mit dieser Vollmacht stellen Sie den Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde oder der zentralen Stelle und schließen dort eine Vereinbarung. Die Gebühr beträgt 411 €.
Anschließend laufen die Schritte gebündelt: Die Anerkennung erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Monaten, die Bundesagentur für Arbeit stimmt zu, und die Ausländerbehörde erteilt die Vorabzustimmung. Danach erhält die Fachkraft innerhalb von 3 Wochen einen Visumtermin. Die Visumentscheidung folgt in der Regel innerhalb von 3 Wochen nach vollständigen Unterlagen.
Ein Vorteil für Familien: Ehepartner und minderjährige Kinder können in das Verfahren einbezogen werden. Das erleichtert den gemeinsamen Neustart und stärkt die langfristige Bindung an Ihr Haus. Mit vollständigen Unterlagen von Beginn an nutzen Sie die Fristen des Verfahrens optimal.
Wie wir Sie dabei begleiten
Wir ordnen die Unterlagen nach Verfahrensschritt, koordinieren Rückfragen und halten Fristen sichtbar. So sehen Sie im Kundenportal, welche Dokumente vorliegen, welcher Meilenstein erreicht ist und welche Aufgabe als Nächstes ansteht.
Quellen
- Make it in Germany – beschleunigtes Fachkräfteverfahren
- Gesetze im Internet – § 81a AufenthG
- Anerkennung in Deutschland
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: September 2026.