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Planung & Kosten · 5 Min.

Kosten und Planung: womit Sie rechnen können

Die relevanten Kostenarten und internen Aufwände entlang der Vermittlung.

Vermittlung

Bei Einstellung

§ 81a

411 €

Anerkennung

Je Bundesland

Ausgleich

Je nach Bescheid

Einarbeitung

Zeit im Team

Vermittlungsvergütung

Unsere Vergütung wird fällig, wenn Sie eine Fachkraft einstellen, also mit Unterschrift des Arbeitsvertrags. Die Höhe richtet sich nach Anzahl und Umfang und steht nach dem Briefing in Ihrem Angebot. Für Kandidat:innen ist unser Service kostenfrei. So ist der wirtschaftliche Meilenstein klar mit Ihrer Einstellungsentscheidung verbunden.

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG fällt eine Gebühr von 411 € an. Sie als Arbeitgeber stellen mit Vollmacht der Fachkraft den Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde oder zentralen Stelle. Ehepartner und minderjährige Kinder können in das Verfahren einbezogen werden.

Das Verfahren enthält behördliche Richtwerte: Die Anerkennung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Monaten. Nach der Vorabzustimmung soll der Visumtermin innerhalb von drei Wochen stattfinden. Nach vollständigen Unterlagen wird über das Visum in der Regel innerhalb von drei Wochen entschieden.

Gebühren der Anerkennungsbehörde

Die zuständige Landesbehörde erhebt Gebühren für das Anerkennungsverfahren. Die konkrete Höhe richtet sich nach dem Bundesland und dem jeweiligen Verfahren. Auch Anforderungen und Bearbeitungsdauer variieren je Bundesland. Der geplante Arbeitsort bestimmt die Zuständigkeit und sollte deshalb früh feststehen.

Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung

Bei wesentlichen Unterschieden folgt eine Ausgleichsmaßnahme nach Wahl der Fachkraft. Ein Anpassungslehrgang kann höchstens drei Jahre dauern; die Kenntnisprüfung umfasst mündliche und praktische Anteile. Je nach Bescheid und Angebot entstehen dafür Aufwände. Eine konkrete Planung ist möglich, sobald der behördliche Bescheid vorliegt.

Einarbeitungszeit im Haus

Zur Personalplanung gehört die Zeit Ihres Teams. Eine feste Ansprechperson, ein Einarbeitungsplan und regelmäßige Feedbackgespräche schaffen einen guten Start. Bei einer Anerkennungspartnerschaft laufen Beschäftigung, Sprachentwicklung und Anerkennungsverfahren parallel. Lernzeiten und fachliche Begleitung werden dadurch Teil des Einsatzplans.

Wohnraum, Anreise und erste Behördengänge sind weitere organisatorische Bausteine. Klare Zuständigkeiten verteilen die Aufgaben und machen den Fortschritt sichtbar.

Kosten realistisch einplanen

Eine gute Planung verbindet Budget und Zeitplan. Unsere Vermittlungsvergütung wird erst fällig, wenn Sie eine Fachkraft einstellen, also mit Unterschrift des Arbeitsvertrags. Die Höhe richtet sich nach Anzahl und Umfang und steht nach dem Briefing in Ihrem Angebot. Für Kandidat:innen ist unser Service kostenfrei.

Nutzen Sie das beschleunigte Fachkräfteverfahren, fällt eine Gebühr von 411 € an. Die Gebühren der Anerkennungsbehörde richten sich nach dem jeweiligen Bundesland. Kommt eine Ausgleichsmaßnahme hinzu, planen Sie Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung als eigenen Posten ein.

Ein oft unterschätzter Faktor ist die Einarbeitungszeit. Mentor:in, Lernzeiten und Feedbackgespräche binden Kapazitäten im Team und zahlen sich zugleich aus: Die Stelle ist besetzt, Ihr Team wird entlastet. Mit Blick auf den Median von 168 Tagen bis zur Besetzung einer Physio-Stelle lohnt sich eine frühzeitige, strukturierte Planung.

Wie wir Sie dabei begleiten

Nach dem Briefing erhalten Sie ein transparentes Angebot für die Vermittlung. Wir ordnen Verfahrensschritte, Dokumente und Zuständigkeiten und halten die Planung im Kundenportal aktuell, damit Ihr Team die internen Ressourcen früh einteilen kann.

Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: September 2026.

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